Kosten

Kosten

Grundsätzliches zu den Kosten
Um meine Dienstleistungen einer breiten Klientel zugänglich machen zu können und die Kosten (bzw. den Stundenansatz) in einem vernünftigen Rahmen zu halten, arbeite ich mit einer möglichst schlanken, kosteneffizienten Infrastruktur. Dies bedeutet unter anderem eine so weit wie möglich elektronische Kommunikation mit zeitgemässen Mitteln und ein weitgehend papierloses Büro. Selbstverständlich ist die telefonische Erreichbarkeit zu Bürozeiten gewährleistet und über das Kontaktformular auf dieser Website können Sie mich rund um die Uhr kontaktieren.

Kosten Mediation
Eine Mediation hat zwar auch ihren Preis, jedoch liegen die Kosten erheblich tiefer als jene für ein Gerichtsverfahren mit zwei oder mehreren Rechtsanwälten. Der Stundenansatz eines Rechtsanwaltes (und in einem Gerichtsverfahren sind es in der Regel zwei) liegt im Kanton Graubünden um einen Viertel höher als der Stundenansatz für eine Mediation bei uns, deren Kosten Sie in der Regel gemeinsam tragen. Hinzu kommen im Falle eines streitigen Verfahrens die nicht unerheblichen Gerichtskosten. Den aktuellen Tarif für die Dienstleistung bei Mediation Lüchinger finden Sie im Mediationsvertrag.

Kosten Co-Mediation
Die Kosten für eine Co-Mediation liegen naturgemäss höher, da zwei Mediationspersonen involviert sind. Diese Mehrkosten werden aber in aller Regel durch die Nutzung der Synergien aufgewogen. Der konkrete Tarif wird im Einzelfall aufgrund der Gegebenheiten (namentlich Einkommen und Anzahl Personen) festgelegt.

Kosten Coaching
Für die Kosten des Coachings kontaktieren Sie mich bitte. Es gilt ein gesonderter Tarif.

Kosten Beratung
Für die Beratung gilt der normale Stundenansatz. Sofern die Beratung letztlich in ein Coaching mündet, geltend die Tarifbestimmungen für das Coaching.

Unentgeltliche Mediation
Befinden Sie sich in einem Gerichtsverfahren und sind Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Kosten für eine Mediation aufzubringen, so können Sie beim Gericht – sofern die Durchführung einer Mediation grundsätzlich in Frage kommt – unter bestimmten Voraussetzungen um eine Bewilligung zur unentgeltlichen Mediation nachsuchen.

Rechtsschutzversicherung und Mediation
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie dort die Kostenübernahme für die Mediation beantragen, was Sie allerdings im Voraus tun sollten. Rechtsschutzversicherungen haben naturgemäss ein Interesse daran, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Ein Mediationsverfahren kann dazu entscheidend beitragen und der Rechtsschutzversicherung viel Geld sparen. Gute Rechtsschutzversicherungen übernehmen daher mindestens einen Teil der Kosten.