Transparenz
Einer der Grundsätze im Mediationsverfahren ist Transparenz. Sämtliche Fakten und Daten, welche eine wesentliche Rolle bei der Erarbeitung einer Vereinbarung spielen und die sich belegen lassen (z.B. Lohnausweise und Vermögensauszüge im Zusammenhang mit Scheidungen), werden auf den Tisch gelegt. Nur so kann volle Informiertheit aller Beteiligten (auch des Mediators, welcher selbstverständlich der Schweige- und Geheimhaltungspflicht unterliegt) sichergestellt und vermieden werden, dass jemand in eine Abmachung einwilligt, deren Grundlagen er nicht genau kennt. In Verfahren, welcher der gerichtlichen Genehmigung bedürfen (z.B. Scheidung), müssen die entsprechenden Dokumente zudem auch zwingend dem Richter vorgelegt werden.